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Gerechtigkeit bei Bergengruen : rechtliches und überrechtliches Richten in den Novellen und Erzählungen Dill, Heinz Joachim
Abstract
Sowohl in den Romanen als auch in den Novellen und Erzählungen beschäftigt sich Bergengruen immer wieder mit dem Thema der Gerechtigkeit. In diesem Zusammenhang taucht stets die Frage auf, ob irdische Gerechtigkeit überhaupt möglich ist, und wenn, ob sie eine Kardinaltugend ist, nach welcher der Mensch unbedingt streben soll. Im ersten Teil der vorliegenden Arbeit soil nun gezeigt werden, wie der Mensch richtet und was für Formen daher irdische Gerechtigkeit annimmt. Im zweiten Teil sind es aussermenschliche Mächte und vor allem Gott, die Gerechtigkeit ausüben. Das Gerechtigkeitsprinzip wurzelt in einer von Gott beherrschten Welt der "ewigen Ordnungen". Diese Welt gerät durch ein Vergehen in Unordnung, und der daran Schuldige wird einem Gericht unterstellt. Der Richter muss versuchen, die Ordnung wieder herzustellen. Auf diesen sich in einer "Grenz-situation" befindenden Menschen ist das Hauptinteresse Bergen-gruens gerichtet. In dieser Situation wird der Richter gezwungen zu urteilen. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten für ihn, denn er kann sich entweder für ein gerechtes oder für ein ungerechtes Urteil entscheiden. Er wird auch oft, weil Gerechtigkeit auf Erden nicht immer möglich ist, bei allem Bemühen keinen gerechten Richtspruch fällen können. Er kann sich aber auch für überrechtliches Richten entscheiden. Überrechtlich richtet der Richter, wenn Gnade und Liebe eine starre Gerechtigkeit, die vom Buchstaben abhängt, überflügelt. Die Ordnung der Welt kann also auch durch Begnadigung des Täters wieder hergestellt werden. In manchen Fällen kann der Schuldige von menschlichen Richtern nicht erreicht werden. Doch auch das Gewissen kann ihn richten und somit einer allwaltenden göttlichen Gerechtigkeit zu ihrer Erfüllung verhelfen. Göttliche Gerechtigkeit ist oft anders als menschliche. Was hier auf Erden als Ungerechtigkeit erscheint, kann bei Gott als Gerechtigkeit gelten, oder umgekehrt. Auch Gott kann eingreifen, wenn der Täter vom irdischen Gericht nicht erfasst wird, auf dass die ewigen Gesetze erfüllt werden. Hierzu tragen auch, hauptsächlich im Frühwerk, dämonische Mächte und das Reich der Toten bei. Diese Untersuchung hat zu dem Ergebnis geführt, dass völlige Gerechtigkeit bei Bergengruen selten erreicht werden kann. Es besteht immer die Gefahr, dass sie in starre Buchstabengerechtigkeit ausartet. Diese gehört zwar mit in Bergengruens Weltbild, doch sie soll, falls die Gelegenheit dazu da ist, der Gnade weichen. Der Richter soll neutestamentlich, überrechtlich richten. Zu dieser Anschauung gelangt Bergengruen erst als reiferer Dichter. Sie ist teilweise eine Folge seines Bekenntnisses zum Christentum.
Item Metadata
Title |
Gerechtigkeit bei Bergengruen : rechtliches und überrechtliches Richten in den Novellen und Erzählungen
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Creator | |
Publisher |
University of British Columbia
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Date Issued |
1963
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Description |
Sowohl in den Romanen als auch in den Novellen und Erzählungen beschäftigt sich Bergengruen immer wieder mit dem Thema der Gerechtigkeit. In diesem Zusammenhang taucht stets die Frage auf, ob irdische Gerechtigkeit überhaupt möglich ist, und wenn, ob sie eine Kardinaltugend ist, nach welcher der Mensch unbedingt streben soll. Im ersten Teil der vorliegenden Arbeit soil nun gezeigt werden, wie der Mensch richtet und was für Formen daher irdische Gerechtigkeit annimmt. Im zweiten Teil sind es aussermenschliche Mächte und vor allem Gott, die Gerechtigkeit ausüben.
Das Gerechtigkeitsprinzip wurzelt in einer von Gott beherrschten Welt der "ewigen Ordnungen". Diese Welt gerät durch ein Vergehen in Unordnung, und der daran Schuldige wird einem Gericht unterstellt. Der Richter muss versuchen, die Ordnung wieder herzustellen. Auf diesen sich in einer "Grenz-situation" befindenden Menschen ist das Hauptinteresse Bergen-gruens gerichtet. In dieser Situation wird der Richter gezwungen zu urteilen. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten für ihn, denn er kann sich entweder für ein gerechtes oder für ein ungerechtes Urteil entscheiden. Er wird auch oft, weil Gerechtigkeit auf Erden nicht immer möglich ist, bei allem Bemühen keinen gerechten Richtspruch fällen können. Er kann sich aber auch für überrechtliches Richten entscheiden. Überrechtlich richtet der Richter, wenn Gnade und Liebe eine starre Gerechtigkeit, die vom Buchstaben abhängt, überflügelt. Die Ordnung der Welt kann also auch durch Begnadigung des Täters wieder hergestellt werden.
In manchen Fällen kann der Schuldige von menschlichen Richtern nicht erreicht werden. Doch auch das Gewissen kann ihn richten und somit einer allwaltenden göttlichen Gerechtigkeit zu ihrer Erfüllung verhelfen. Göttliche Gerechtigkeit ist oft anders als menschliche. Was hier auf Erden als Ungerechtigkeit erscheint, kann bei Gott als Gerechtigkeit gelten, oder umgekehrt. Auch Gott kann eingreifen, wenn der Täter vom irdischen Gericht nicht erfasst wird, auf dass die ewigen Gesetze erfüllt werden. Hierzu tragen auch, hauptsächlich im Frühwerk, dämonische Mächte und das Reich der Toten bei.
Diese Untersuchung hat zu dem Ergebnis geführt, dass völlige Gerechtigkeit bei Bergengruen selten erreicht werden kann. Es besteht immer die Gefahr, dass sie in starre Buchstabengerechtigkeit ausartet. Diese gehört zwar mit in Bergengruens Weltbild, doch sie soll, falls die Gelegenheit dazu da ist, der Gnade weichen. Der Richter soll neutestamentlich, überrechtlich richten. Zu dieser Anschauung gelangt Bergengruen erst als reiferer Dichter. Sie ist teilweise eine Folge seines Bekenntnisses zum Christentum.
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Genre | |
Type | |
Language |
eng
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Date Available |
2011-11-03
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Provider |
Vancouver : University of British Columbia Library
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Rights |
For non-commercial purposes only, such as research, private study and education. Additional conditions apply, see Terms of Use https://open.library.ubc.ca/terms_of_use.
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DOI |
10.14288/1.0105585
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URI | |
Degree | |
Program | |
Affiliation | |
Degree Grantor |
University of British Columbia
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Campus | |
Scholarly Level |
Graduate
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Aggregated Source Repository |
DSpace
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Item Media
Item Citations and Data
Rights
For non-commercial purposes only, such as research, private study and education. Additional conditions apply, see Terms of Use https://open.library.ubc.ca/terms_of_use.